1. Vorbereitung: Eine gründliche Vorbereitung ist bei einer Geschäftsreise sehr wichtig. Es gibt viele Sachen die man beachten muss und deswegen sollte man gründlich planen und einen gut durchdachten Reiseplan anfertigen:
Reiseplan anfertigen
Der Reiseplan enthält
-alle Verkehrsverbindungen
-Abfahrts- und Ankunftszeiten von Bahn oder Flugzeug
-wahrzunehmende Termine (Besprechungen, Tagungen usw.)
-Anschriften der Geschäftspartner, Tagungsstätten, Hotel
-Grund einer Besprechung
-Vermerke über Unterlagen und Anlagen
Fragen zur Vorbereitung der Geschäftsreise
ØWer verreist?
ØWohin geht die Reise (Zielort, Inland, Ausland)?
ØWelcher Reisetermin ist vorgesehen?
ØWie lange dauert die Reise (Abreise, Rückkehr)?
ØWarum soll die Reise durchgeführt werden?
ØWelche Verkehrsmittel kommen infrage?
ØWelche Gesprächspartner sollen besucht werden?
2.Reiseunterlagen
Folgende Reiseunterlagen sollten übersichtlich und systematisch geordnet zusammengestellt werden (verschiedenfarbige Mappen oder Sichthüllen):
Die Reiseroute sollte in einem Reiseplan festgehalten sein. Je umfangreicher und aufwendiger eine Reise ist, umso wichtiger ist ein ausführlicher Reiseplan, aus dem sämtliche Termine und Besonderheiten zu entnehmen sind.
3.Bestes verkehrsmittel:
Bei der Wahl des geeigneten Verkehrsmittels sollten folgende Punkte beachtet werden:
-ca. 200 IC-Züge verkehren täglich zwischen ca. 100 Städten
-komfortabel, gepolsterte Sessel, Klimaanlage, Bordrestaurant, Telefon
Eurocity
-Ausstattung wie IC
-verbindet europäische Großstädte
InterRegio IR
-nur innerhalb regionaler Gebiete
-Zubringer zu ICE-, IC- und EC-Bahnhöfe
-2-Stunden-Takt
-Höchstgeschwindigkeit bis zu 200 km/h
-Bistro-Café (Getränke, kleiner Imbiss)
Züge im Nahverkehr
ØRegionalExpress (RE)
ØRegionalbahn (RB)
ØStadtExpress (SE)
ØStadtbahn (S)
Nachtreisezüge
ØInterCityNight (ICN)
ØCityNightLiner (CNL)
InterCityNight
-Hotelzug Berlin – München, Hamburg – München,
Berlin – Bonn
-Comfort Schlafwagen (Abteil mit 2 Betten, Dusche, WC)
-Comfort Liegewagen
-Comfort Sitzwagen
-Frühstück
-Mitnahme von Auto, Motorrad, Fahrrad gegen Aufpreis
-Reservierung erforderlich
CityNightLiner
-Doppelstock-Hotelzüge Dortmund – Wien,
Hamburg – Zürich, Berlin - Dresden
-DeLuxe (Kabinen im Oberstock, Ein- oder Zweibettabteil mit Bad, Dusche, Waschbecken, WC
-Comfort (2-Bett-Abteil mit Waschmöglichkeit)
-Economy (Kabinen mit 2 bis 4 Betten und Waschgelegenheit
-Abteil mit Ruhesesseln
-Frühstück
-Reservierung erforderlich
5. Vergünstigungen für Reisende
Sonstige Angebote und Vergünstigungen
BahnCard
ØBahnCard personengebunden mit Lichtbild
Ø50 % Ermäßigung
Ø1 Jahr Gültigkeit
ØZusatzfunktion als VISA-Kredit- oder Guthabenkarte
Netzkarte
ØPersönliche Jahres- und Monatskarte
Øübertragbare Jahresnetzkarte
Øgeeignet für Vielfahrer
Großkundenabonnement (GKA)
Øfür Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden, Verbänden usw.
ØRabatt
ØEuro-GKA für Reisen
Weitere Angebote
-Business Travel
-ermäßigte BahnCards
-Spar- und Mitfahrerpreise (für Gruppen)
-Rail & Fly (Pauschalpreis Bahn und Flug)
6. Besonderheiten bei Auslandsreisen
Bei der Planung von Auslandsreisen fallen zusätzliche Aufgaben an:
ØReisedokumente (Personalausweis, Pass) auf Gültigkeit prüfen
ØVisa beschaffen (spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn beantragen); die Visaerteilung (Lichtbild erforderlich) wird im Pass vermerkt – Gültigkeit 3 Monate
ØImpfungen veranlassen bzw. Impfbescheinigung prüfen (zu erfahren über Reisebüro, Botschaft, Gesundheitsamt)
ØKranken-, Unfall- und Zusatzversicherungen überprüfen
ØGepäck- und Diebstahlversicherung abschließen
ØInternationaler Führerschein, Auslandschutzbrief, grüne Versicherungskarte bei Geschäftsreise mit dem Pkw
ØVerzeichnis der deutschen Botschaften und Konsulate für den Notfall
ØZeitverschiebung beachten
Bei der Terminplanung für Besprechungen beachten, dass für ausreichende Zeit zur Akklimatisierung vorhanden ist.
Fliegt man nach Osten, so fliegt man der Zeit voraus (+ im Flugplan), fliegt man nach Westen, fliegt man der Zeit hinterher (- im Flugplan)
ØAusländische Zahlungsmittel beschaffen und Devistenbestimmungen berücksichtigen. In einigen Ländern ist die Einfuhr von Zahlungsmitteln in der Landeswährung verboten.
(Eurocheques, Reisescheck oder Kreditkarte empfehlenswert)
ØSitten und Gebräuche im Ausland in Erfahrung bringen
7.Reisekontenabrechnung
Abrechnung der Reisekosten
Abrechnung tatsächliche Kosten oder Pauschalbeträge.
Beachten: Vorschriften des Einkommensteuerrechts sowie betriebsinterne Regelungen
Abzugsfähige Reisekosten:
ØFahrtkosten
ØVerpflegungsmehraufwand
ØÜbernachtungskosten
ØNebenkosten
Fahrtkosten
Belege über Fahrkarten, Flugtickets, Taxifahrten, Kraftstoff, Mietwagen usw. vorlegen –Fahrtkosten werden nur in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei erstattet.
Bei der Nutzung eines Kfz können Aufwendungen mit einem Kilometersatz pauschal angesetzt werden (nicht bei Firmenwagen)
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch stellt einen belegmäßigen Nachweis der geschäftlich bzw. dienstlich veranlassten Fahrtkosten dar. Das Fahrtenbuch ist daher ordnungsgemäß zu führen, es muss folgende Angaben enthalten:
ØDatum
ØReiseziel
ØZweck der Reise
ØKilometerstand zu Beginn und am Ende der Reise
ØGefahrene Kilometer je Reise
ØTacho-Kilometerstände am Jahresanfang und –ende
Verpflegungsmehraufwendungen
Bei Geschäfts- oder Dienstreisen werden Verpflegungsmehraufwendungen nur mit Pauschbeträgen anerkannt.
Bei Auslandsreisen gelten für das jeweilige Land unterschiedliche Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Bei diesen Pauschbeträgen findet die Währungs- und Kaufentwicklung des jeweiligen Landes Berücksichtigung.
Getrennt von der Pauschalierung sind Geschäftsessen mit Geschäftspartnern abzurechnen. Sie werden nicht bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt. Für diese Bewirtungskosten verlangt der Gesetzgeber eine maschinell ausgestellte Rechnung, bei der die Speisen und Getränke getrennt und die bewirteten Personen aufgelistet sein müssen. Außerdem ist der Anlass der Bewirtung anzugeben.
Übernachtungskosten
Die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten können in voller Höhe ersetzt werden. Hierzu muss der Nachweis durch die Rechnung des Hotels, Gasthofs usw. erbracht werden. Liegen keine Belege vor, können die Unterkunftskosten pauschal mit
20 Euro steuerfrei durch den Betrieb ersetzt werden. Beinhaltet die Hotelrechnung nur den Gesamtbetrag für Übernachtung und Frühstück, so ist werden 4,50 Euro vom Übernachtungspreis abgezogen. Bei Übernachtungen im Ausland gelten die Übernachtungspauschalen, die für das jeweilige Land vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden.
Reisenebenkosten
Reisenebenkosten müssen durch Belege nachgewiesen werden:
ØBeförderung und Aufbewahrung von Gepäck
ØBeruflich bedingte Telefon- und Telefaxkosten
ØGebühren für Parkplatz, Garage und Straßenbenutzung
ØSchadensersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen